Im Laufe der Ausbildung an der Handelsakademie muss in Unternehmen bzw. Organisationen ein Pflichtpraktikum absolviert werden. Es soll in erster Linie dazu dienen, Einblicke in die reale Arbeitswelt zu gewinnen, die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen im Berufsleben anzuwenden und die Berufsfindung zu unterstützen.
Außerdem soll dadurch die Einsicht in soziale Beziehungen möglich, sowie betrieblich-organisatorische Zusammenhänge gefördert und neben fachlichen auch soziale und personale Kompetenzen erworben werden.
Die Schülerinnen und Schüler haben das Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit, sinnvollerweise nach dem II. Jahrgang und möglichst vor Eintritt in den letzten Jahrgang, zu absolvieren. Dieses umfasst in der Handelsakademie 300 Arbeitsstunden.
Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.
Die Schülerinnen und Schüler müssen über ihr Praktikum ein Praxisportfolio führen; dieses ist im Unterrichtsgegenstand „Business Behaviour“ auszuwerten. Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Zertifikate usw. mit denen das Absolvieren des Pflichtpraktikums nachgewiesen wird, sind Teil des Praxisportfolios. Die entsprechenden Vorlagen eines Praxisportfolios stehen den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.
Im Laufe der Ausbildung an der Handelsschule muss in Unternehmen bzw. Organisationen ein Pflichtpraktikum absolviert werden. Es soll in erster Linie dazu dienen, Einblicke in die reale Arbeitswelt zu gewinnen, die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen im Berufsleben anzuwenden und die Berufsfindung zu unterstützen.
Außerdem soll dadurch die Einsicht in soziale Beziehungen möglich, sowie betrieblich-organisatorische Zusammenhänge gefördert und neben fachlichen auch soziale und personale Kompetenzen erworben werden.
Die Schülerinnen und Schüler haben das Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit, sinnvollerweise nach der 2. Klasse und möglichst vor Eintritt in die letzte Klasse, zu absolvieren. Dieses umfasst in der Handelsschule 150 Arbeitsstunden.
Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.
Die Schülerinnen und Schüler müssen über ihr Praktikum ein Praxisportfolio führen; dieses ist im Unterrichtsgegenstand „Kundenorientierung und Verkauf“ auszuwerten. Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Zertifikate usw. mit denen das Absolvieren des Pflichtpraktikums nachgewiesen wird, sind Teil des Praxisportfolios. Die entsprechenden Vorlagen eines Praxisportfolios stehen den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.
Das Pflichtpraktikum findet
in der unterrichtsfreien Zeit (z.B. in den Sommerferien),
in einem Unternehmen oder in einer Organisation,
im In- oder Ausland statt und
ist in der Regel ein facheinschlägiges Arbeitsverhältnis mit Entlohnung nach dem Kollektivvertrag.
Das Finden eines entsprechenden Praktikumsplatzes liegt grundsätzlich in der Eigenverantwortung der Schülerin bzw. des Schülers.
Da das Praktikum den Unterricht ergänzen und vertiefen soll, ist es dann facheinschlägig, wenn es dem Bildungsziel der jeweiligen Schulform entspricht. Dabei wird die Facheinschlägigkeit in der Handelsschule weit gefasst (z.B. sind Tätigkeiten im Handelsbereich durchwegs facheinschlägig). Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung, ob ein Praktikum als facheinschlägig zu bewerten ist.
Das Pflichtpraktikum umfasst in der Handelsakademie 300 Arbeitsstunden, in derHandelsschule sowie im Aufbaulehrgang an Handelsakademien jeweils 150 Arbeitsstunden (eine Arbeitsstunde umfasst 60 Minuten).
Um die im Unterricht gelernten Inhalte einsetzen und vertiefen zu können, wird empfohlen, das Praktikum in der Handelsakademie nach dem II. Jahrgang und/oder III. Jahrgang, in der Handelsschule nach der 2. Klasse, im Aufbaulehrgang nach dem I. Jahrgang abzulegen.
Nach Möglichkeit sollte das Praktikum vor Beginn der letzten Schulstufe abgeschlossen werden. Das Pflichtpraktikum ist grundsätzlich in den Hauptferien abzulegen und kann bei Bedarf in mehrere Teile zu jeweils mindestens einer Woche gegliedert werden.
Stehen Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres in einem Arbeitsverhältnis (z.B. in einer geringfügigen Nebenbeschäftigung), kann diese Nebenbeschäftigung auf das Pflichtpraktikum angerechnet werden, wenn sie den Erfordernissen des Pflicht-praktikums entspricht und bei einem Arbeitgeber zusammenhängend in Summe mindestens eine Arbeitswoche ergibt.
In der Regel handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis. Damit steht den Schülerinnen und Schülern eine Entlohnung nach dem Kollektivvertrag zu und es fällt unter die Sozial- versicherungspflicht und gegebenenfalls unter die Lohnsteuerpflicht.
Schülerinnen und Schüler, die in Österreich nicht arbeiten dürfen, benötigen für ein Pflichtpraktikum keine Beschäftigungsbewilligung, es sind aber die entsprechenden Meldeverpflichtungen durch das Unternehmen zu beachten.
Nur in Ausnahmefällen (muss von der Schulleitung vorher genehmigt werden) können Praktika, die kein Arbeitsverhältnis darstellen, angerechnet werden. Ist kein Arbeitsverhältnis gegeben, sind die Schülerinnen und Schüler durch die Schülerunfallversicherung versichert.
Die Schülerinnen und Schüler müssen über alle bereits absolvierten Praktika eine Übersicht führen und ihr Pflichtpraktikum in Form eines Portfolios dokumentieren. Am Ende des Praktikums hat die Schülerin/der Schüler eine Bestätigung des Unternehmens einzuholen (Arbeitsbestätigung mit kurzer Beschreibung der Tätigkeit) und diese dem Portfolio beizulegen.
Eine Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung des Pflichtpraktikums erfolgt in denUnterrichtsgegenständen „Business Behaviour“ (Handelsakademie, Aufbaulehrgang an Handelsakademien), „Kundenorientierung und Verkauf“ sowie „Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“ (Handelsschule).
Weitere nützliche Infos und Vorlagen für das Praktikumsportfolio findest du unter
Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsarbeit im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung (eine von sieben Teilprüfungen). Sie wird im Team von bis zu fünf Schülerinnen / Schülern im Abschlussjahrgang durchgeführt und von einer Prüferin / einem Prüfer bzw. mehreren Prüferinnen / Prüfern betreut.
Die Schule definiert einen Prozess, wie die Teambildung erfolgen kann, wie geeignete Diplomarbeitsthemen gefunden werden können und nennt mögliche Betreuerinnen/Betreuer.
Jedes Teammitglied bearbeitet einen eigenen Schwerpunkt des Gesamtthemas (selbstständig und in Einzelarbeit). Die Arbeit ist auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellen, d. h. es werden ausgehend von einer Untersuchungsfrage, Methoden zur Problemlösung eingesetzt und sowohl die eingesetzte Methode als auch die Problemlösung reflektiert. Die Arbeit ist formal, inhaltlich und sprachlich korrekt zu verfassen. Es sind alle Quellen anzugeben und eine vollständige und korrekte Zitation vorzunehmen.
Die Arbeit ist auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellen, d. h. es werden ausgehend von einer Untersuchungsfrage, Methoden zur Problemlösung eingesetzt und sowohl die eingesetzte Methode als auch die Problemlösung reflektiert. Die Arbeit ist formal, inhaltlich und sprachlich korrekt zu verfassen. Es sind alle Quellen anzugeben und eine vollständige und korrekte Zitation vorzunehmen.
Das jeweilige Thema soll von einer wirtschaftlichen Aufgabenstellung ausgehen und einen Praxisbezug haben (z. B. durch einen externen Auftraggeber, etwa einem Unternehmen).
Die Diplomarbeit ist selbstständig außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen. Sie wird im 9. und 10. Semester (= V. Jahrgang) kontinuierlich von einer Betreuerin / einem Betreuer – außerhalb der Unterrichtszeit – betreut. Ihre Betreuerin / Ihr Betreuer begleitet die Themenfindung und die konkrete Aufgabenstellung im Rahmen des Gesamtthemas der Diplomarbeit, überwacht den Arbeitsfortschritt und gibt Tipps zu Arbeitsmethoden, Struktur und Aufbau der Arbeit u.Ä. Die Betreuungstermine werden gemeinsam zu Beginn der Diplomarbeit vereinbart.
Die Betreuerin / Der Betreuer führt ein Betreuungsprotokoll über den Betreuungsprozess. Die Schülerinnen und Schüler erstellen ein Begleitprotokoll.
Der zeitliche Ablauf ist in weiten Teilen gesetzlich fixiert. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Reihenfolge der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Diplomarbeit:
Semester | Aktivität |
1. – 8. Semester (I. - IV. Jahrgang) | Erwerb der notwendigen Kompetenzen in allen Unterrichtsgegenständen (inkl. Projektmanagement, Deutsch, etc.) |
7. Semester | Vorüberlegungen zur Teamzusammensetzung und zur geplanten Themenstellung der Diplomarbeit |
8. Semester | Vorüberlegungen zur Auswahl des Betreuers / der Betreuerin der Diplomarbeit Themenantrag und Kooperationsvereinbarung |
Ende 8. Semester | Themeneinreichung |
9. Semester | Verfassen der Arbeit außerhalb der Unterrichtszeit, unter regelmäßiger Betreuung durch Betreuer/in |
Dokumentation im Begleitprotokoll, das jedes Teammitglied zu erstellen hat Dokumentation im Betreuungs- protokoll, das die Betreuerin / der Betreuer zu erstellen hat | |
10. Semester | Abgabe der Arbeit bis spätestens vier Wochen vor (RDP-) Klausurtermin |
Korrektur der schriftlichen Arbeit durch die Betreuerin / den Betreuer innerhalb von drei Wochen nach Abgabe | |
Präsentation und Diskussion der Diplomarbeit vor der Prüfungskommission |
Die Diplomarbeit muss gegen Ende des 10. Semesters zu den von der Schule formulierten Termin abgegeben werden. Der/die Betreuungslehrer/in kann den Abgabetermin ändern. Die spätest-mögliche Abgabe der Arbeit ist jedoch 4 Wochen vor der Präsentation.
Die Abgabe erfolgt 2 mal ausgedruckt und als Datei.
Die Note setzt sich aus der Leistung und Qualität der schriftlichen Arbeit und der Präsentation und Diskussion der Arbeit vor einer Prüfungskommission zusammen. Die schriftliche Arbeit ist dabei deutlich schwerer gewichtet, als die Präsentation und Diskussion.
Die Benotung erfolgt durch die Betreuungslehrer, die weiteren Kommissionsmitglieder haben jedoch ein Einspruchsrecht.
Die Mitglieder der Prüfungskommission sind:
Die Präsentation und Diskussion dauern ca. 15 Minuten.
Zu Beginn wird das Hauptthema, sowie das Team kurz vorgestellt.
Danach verlassen alle, außer das beginnende Teammitglied, den Raum. Nun beginnt die Präsentation des individuellen Teils. Diese Präsentation sollte in etwa 5 Minuten dauern.
Danach erfolgt die Diskussion der Arbeit. Dabei werden dir von deinen Betreuern Fragen zu deinem Teil der Arbeit gestellt. Achtung es können auch Fragen über die gesamte Arbeit oder über die Teile anderer Mitglieder gestellt werden! Diese Fragen sind jedoch mehr über die Gesamtvernetzung zu anderen Teilen, Detailfragen sind, im Normalfall, nur über deinen individuellen Teil.
Nach Ende der Präsentation verlässt das Teammitglied wieder den Raum und das nächste Mitglied startet.
Am Ende aller Präsentationen berät die Kommission kurz über die Benotung bevor sie dann den Team präsentiert wird.
Die Diplomarbeit ist unter Verwendung von Projektmanagementinstrumenten zu planen, zu steuern und zu dokumentieren. Eine nachträgliche Erstellung der PM- Tools ist nicht zulässig.
Die Eigenständigkeit der Bearbeitung ist verpflichtend und wird mittels „Eigenständigkeitserklärung“ bestätigt.
Es ist eine korrekte Zitation vorzunehmen, die jeweilige Variante ist mit der Betreuerin / dem Betreuer zu vereinbaren und einzuhalten.
Ein Abstract der Gesamtarbeit ist in deutscher und englischer Sprache zu erstellen.
Der gesamte Prozess der Diplomarbeitserstellung ist in einem Begleitprotokoll, das der schriftlichen Arbeit beizulegen ist, zu dokumentieren.
Weitere nützliche Infos und Vorlagen wie einen Leitfaden oder eine Handreichung findest du hier:
Die sRDP ist die neue standardisierte Reife und Diplomprüfung (=Matura).
Antrittsmöglichkeiten, Anzahl der Prüfungsfächer, zentrale und nicht-zentrale Klausuren, Themenbereiche für die mündlichen Prüfungen etc.
Flächendeckender Beginn war das Schuljahr 2015/16.
Das Antreten zur sRDP ist nur mit einem positiven Jahreszeugnis des V. Jahrganges möglich. Ein Nicht genügend kann mit einer Wiederholungsprüfung noch vor der Klausur ausgebessert werden; es kann auch erst im Herbst ausgebessert werden; bei zwei Nicht genügend im Jahreszeugnis müssen im Herbst beide negativen Noten in einer Wiederholungsprüfung ausgebessert werden, um antreten zu können).
Die sRDP besteht aus sieben Prüfungsteilen, die auf dem Zeugnis stehen.
Es ist möglich, drei Klausuren und drei mündliche Prüfungen zu absolvieren, oder vier Klausuren und zwei mündliche Prüfungen. Das Verfassen einer Diplomarbeit (einschließlich Präsentation und Diskussion) ist verpflichtend.
zentral: Deutsch (oder Unterrichtssprache Slowenisch), Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Angewandte Mathematik
nicht-zentral: weitere (zweite) lebende Fremdsprachen (z.B. Russisch, Kroatisch) sowie die Betriebswirtschaftliche Fachklausur (oberösterreichweit zentral).
Zentrale Klausuren werden vom BIFIE erstellt. Die Termine dafür werden vom BMBF vorgegeben und sind in ganz Österreich gleich. Nicht-zentrale Klausuren und mündliche Prüfungen werden von den Lehrerinnen und Lehrern der Schule erstellt.
Eine (oder mehrere) negative Klausuren können durch eine mündliche Kompensationsprüfung (Prüfungszeit max. 25 Minuten) ausgebessert werden. Dazu muss man sich an der Schule spätestens drei Tage nach der Notenkonferenz zu den Klausuren schriftlich anmelden.
Wird diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen, muss die negative Klausur im nächsten Termin wiederholt werden, die mündlichen Prüfungen dürfen aber absolviert werden.
Ist die Klausur zentral, ist auch die Kompensationsprüfung zentral (Aufgaben vom BIFIE erstellt), ist die Klausur nicht zentral, werden die Aufgaben dieser Kompensationsprüfung von den Lehrerinnen und Lehrern der Schule erstellt. Die Kompensationsprüfung ist eine nicht-öffentliche Prüfung.
Arbeitszeit: 5 Stunden (300 Minuten)
Wahl zwischen 3 Themenpaketen, die jeweils aus 2 Aufgaben bestehen.
Entscheidung für ein Themenpaket, das vollständig (d.h. beide Aufgaben) bearbeitet werden muss. Eines der drei Themenpakete enthält eine literarische Aufgabenstellung.
Mögliche Aufgabenstellungen (Textsorten): Zusammenfassung, Leserbrief, Offener Brief, Meinungsrede, Textanalyse, Textinterpretation, Kommentar, Empfehlung, Erörterung
Hilfsmittel: gedruckte oder offline-verfügbare elektronische Wörterbücher. Ausarbeitung auf dem PC. Das Internet ist dabei ausgeschaltet. Bei Nutzung des PC ist die Verwendung des Rechtschreibprogrammes von Word erlaubt, die automatische Rechtschreibkorrektur ist jedoch inaktiv!
Die Aufgabenstellungen verlangen das sprachliche Niveau von B2 laut GERS. Arbeitszeit: 5 Stunden (300 Minuten)
Drei getrennte Teile: Lesen (4 Aufgaben: 60 Minuten), Hören (4 Aufgaben: 40 bis 45 Minuten), Schreiben (3 Aufgaben: 195-200 Minuten)
Aufgabenstellungen von Lesen und Hören: unterschiedliche Testformate (Zuordnen, Kurzantworten, Multiple Choice, richtig/falsch mit Begründung)
Aufgabenstellungen Schreiben: Artikel, E-Mail, Brief, Bericht, Blog, Broschüre als mögliche Textformate.
Verwendung des gedruckten oder offline verfügbaren elektronischen Wörterbuches nur für den Bereich Schreiben erlaubt.
Für die Schreibaufgaben ist eine handschriftliche Ausfertigung oder auf dem PC möglich.
Der Zugang zum Internet ist nicht erlaubt.
Für die nicht-zentral erstellten Fremdsprachen (Russisch, Kroatisch etc.) gelten dieselben Kriterien wie für die zentral erstellten Fremdsprachen (Französisch, Italienisch, Spanisch):
Die Aufgabenstellungen verlangen das sprachliche Niveau von B1 laut GERS.
Arbeitszeit: 5 Stunden (300 Minuten)
Drei getrennte Teile: Lesen (4 Aufgaben: 60 Minuten), Hören (4 Aufgaben: 40 Minuten), Schreiben (3 Aufgaben: 200 Minuten)
Aufgabenstellungen von Lesen und Hören: unterschiedliche Testformate (Zuordnen, Kurzantworten, Multiple Choice, richtig/falsch mit Begründung)
Aufgabenstellungen Schreiben: Artikel, E-Mail, Brief, Bericht, Blog, Broschüre als mögliche Textformate
Verwendung des gedruckten oder offline verfügbaren elektronischen Wörterbuches nur für den Bereich Schreiben erlaubt.
Für die Schreibaufgaben ist eine handschriftliche Ausfertigung oder auf dem PC möglich.
Der Zugang zum Internet ist nicht erlaubt.
Arbeitszeit: 270 Minuten (4 1⁄2 Stunden)
Die Klausur besteht aus 2 voneinander unabhängigen Teilen:
Teil A: Aufgabenstellungen, die die Grundkompetenzen abfragen, min. 4 Aufgaben mit jeweils 2-4 Unteraufgaben
Teil B: hak-spezifische Aufgabenstellungen: 2-4 komplexe Aufgabenstellungen mit Unteraufgaben
Hilfsmittel: approbierte Formelsammlung, elektronisches Hilfsmittel, die grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionsgraphen, zum numerischen Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Matrizenrechnung, zur numerischen Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik zulassen, und die im Unterricht verwendet wurden, herkömmliche Schreibgeräte, Geo-Dreieck, Zirkel.
Die Verwendung des Internets ist nicht erlaubt.
Arbeitszeit: 360 Minuten (6 Stunden)
Inhalte: Inhalte der Unterrichtsgegenstände Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Controlling, Teilbereiche Übungsfirma und Case Studies aus Businesstraining, Projekt- und Qualitätsmanagement, Übungsfirma und Case Studies.
Office-Software und kaufmännische Standardsoftware (z.B. Winline, BMD, SAP), den Schülerinnen und Schülern bekannte Hardwarekonfigurationpraxisrelevante Hilfsmittel, die im Unterricht bereits verwendet wurden (z.B. Steuerkodex).
Der Zugang zum Internet ist nicht erlaubt.
Die Aufgabenstellungen werden von den Lehrerinnen und Lehrern der Schule erstellt. Dazu werden im November des V. Jahrganges den Schülerinnen und Schülern Themenbereiche der jeweiligen mündlichen Prüfungsfächer bekannt gegeben.
Bei der mündlichen Prüfung zieht die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat, wenn sie bzw. er zur Prüfung aufgerufen wird, aus den Themenbereichen zwei heraus, ohne beim Ziehen die Bezeichnung der Themenbereiche zu sehen. Anschließend wird die Bezeichnung der beiden Themenbereiche bekannt gegeben und die Kandidatin bzw. der Kandidat entscheidet sich für einen Themenbereich. Anschließend wird von der Prüferin bzw. dem Prüfer (=Lehrer/in des Unterrichtsgegenstandes) eine Aufgabenstellung aus diesem Themenbereich zugewiesen und die Kandidatin bzw. der Kandidat hat anschließend min. 20 Minuten Zeit, die Aufgabenstellung zu bearbeiten und vorzubereiten, bevor die Prüfung abgehalten wird (10-20 Minuten Prüfungszeit). Prüfungskommission: Da es sich bei der Reife- und Diplomprüfung um eine Prüfung handelt, die Berechtigungen (Studium) und Qualifikationen (Berufsberechtigungen) vergibt, findet sie vor einer Kommission statt. Diese tritt mehrmals zusammen: Abnahme der Präsentation und Diskussion der Diplomarbeit und Benotung im Prüfungsfach „Diplomarbeit“; Bestätigung der Klausurnoten;Abnahme der Kompensationsprüfungen und Benotung der vorher negativ benoteten Klausurfächer; Abnahme und Benotung der mündlichen Prüfungen.
Die Prüfungskommission besteht aus einer Vorsitzenden bzw. einem Vorsitzenden, der Schulleitung, dem Klassenvorstand und den Prüferinnen und Prüfern der jeweiligen Prüfungsfächer (Klassenlehrer/innen). Neu ist, dass bei den mündlichen Prüfungen (und den Kompensationsprüfungen) neben der Prüferin bzw. dem Prüfer auch ein fachkundiger Beisitzer –oder Zweitprüfer/in (weitere Lehrerin bzw. weiterer Lehrer des Prüfungsfaches) an der Prüfung teilnehmen wird. Prüfer/in bzw. Prüferinnen sowie Beisitzer oder Zweitprüfer/in erstellen danngemeinsam einen Notenvorschlag.
Zwischen Ende der Klausur und den mündlichen Prüfungen liegen min. zwei Wochen, in denen bis zu vier Vorbereitungsstunden für die gewählten mündlichen Prüfungsfächer stattfinden können. Diese Stunden dienen aber nur mehr dazu, die wesentlichsten Prüfungsanforderungen zu besprechen und letzte lerntechnische Hinweise zu geben. Das eigentliche „Lernen“ für die mündlichen Prüfungen sollte schon früher passieren. Schon ab Bekanntgabe der Themenbereiche und der persönlichen Entscheidung, in welchen Prüfungsfächern eine mündliche Prüfung absolviert wird, sollte mit der Vorbereitung begonnen werden. Auch in der letzten Woche zwischen Notenkonferenz des V. Jahrganges und Beginn der Klausur werden zusätzliche Vorbereitungsstunden für die mündlichen Prüfungsfächer angeboten.
Die Abschlussprüfung in der Handelsschule besteht aus fünf Teilprüfungen:
der Abschlussarbeit einschließlich deren Präsentation und Diskussion.
den zwei schriftlichen Klausuren: Deutsch und Übungsfirma (bei negativer Beurteilung erfolgt eine Kompensationsprüfung).
den zwei mündlichen Teilprüfungen: Betriebswirtschaftliches Kolloquium (BKO) und Englisch einschließlich Wirtschaftssprache.
Es gibt keine Teilbeurteilungen, nur eine Gesamtnote. Beurteilungskriterien:
Abschlussarbeit: Analyse (insb. der Ausgangssituation), Lösungsprozess inkl. Informationsbeschaffung/-verarbeitung und Methodeneinsatz, Ergebnisse bzw. die Dokumentation der Umsetzung (insb. bei Events), Projektmanagement (PM-Tools als Hilfestellung), Einhaltung formaler Vorgaben und der Formatierung, Fachsprache.
Präsentation: Darstellung der zentralen Eckpunkte, Medieneinsatz und Zeitmanagement.
Diskussion: Vertretung der Arbeitsergebnisse unter Verwendung der Fachsprache.
Die dritte Klasse muss positiv abgeschlossen sein. Bei einer negativen Note im Jahreszeugnis der dritten Klasse kann die Wiederholungsprüfung (auf Antrag der Schülerin bzw. des Schülers) zwischen der Beurteilungskonferenz und dem Beginn der Klausur abgelegt werden. Ist diese Wiederholungsprüfung positiv, kann zur Klausur angetreten werden. Bei zwei negativen Noten im Jahreszeugnis der dritten Klasse findet die Wiederholungsprüfung für diese beiden Unterrichtsgegenstände zu Beginn des nächsten Schuljahres statt.
Ein Antritt ist nur möglich, wenn in allen Semesterzeugnissen alle Pflichtgegenständen positiv beurteilt wurden. Sind aus der 10. Schulstufe (2. Klasse) noch bis zu drei Pflichtgegenstände negativ, so kann die Schülerin/der Schüler auf Antrag zu diesen Prüfungen zwischen der Beurteilungskonferenz und dem Beginn der Klausurprüfungen noch einmal antreten. Semesterprüfungen über das Sommersemester der dritten Klasse können auch zwischen der Beurteilungskonferenz und dem Beginn der Klausurprüfungen abgelegt werden. Auch dafür muss die Schülerin bzw. der Schüler einen Antrag stellen. Gegebenenfalls können diese Prüfungen einmalig zu Beginn des nächsten Schuljahres wiederholt werden.
Auch müssen die Schülerinnen bzw. Schüler das lehrplanmäßige Pflichtpraktikum in Umfang von 150 Stunden absolviert haben. Dispensmöglichkeiten sieht das SchUG nur in Ausnahmefällen vor.
Arbeitszeit: Drei Stunden (180 Minuten) in Einzelarbeit.
Aufgabenstellungen: mindestens zwei Teilaufgaben mit unterschiedlichen Textsorten z. B. Zusammenfassung, Textanalyse, Kommentar, Leserbrief, Empfehlung.
Arbeitszeit: Vier Stunden (240 Minuten) in Gruppenarbeit.
Aufgabenstellungen: aus allen Abteilungen/Bereichen der jeweiligen Übungsfirma z. B. Angebote vergleichen, Bestellungen durchführen, eingehende Lieferung/Rechnung bearbeiten, Online überweisen, Verbuchungen und Personalverrechnung durchführen.
Jede Gruppe hat die Selbstorganisation (Arbeitsaufteilung) und den Arbeitsablauf zu dokumentieren.
Im Falle der negativen Beurteilung von Klausurarbeiten kann die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat eine mündliche Kompensationsprüfung ablegen. Dafür ist innerhalb von drei Tage nach Notenbekanntgabe ein Antrag zu stellen.
Jede dauert 10 bis 25 Minuten (Vorbereitungszeit: 30 Minuten) und ist mündlich vor der Prüfungskommission abzulegen. Die Endnote kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten.
Bei den mündlichen Prüfungen zieht der/die Kandidat/in aus einem Pool von Themenbereichen zwei, von denen er/sie einen auswählt (die Themenbereiche werden den Kandidaten/innen bis Ende November der Abschlussklasse bekannt gegeben). Der/Die Prüfer/in legt dann der Kandidatin bzw. dem Kandidaten eine Problemstellung aus dem gewählten Themenbereich zur Bearbeitung vor. Die Prüfung dauert 10 bis 20 Minuten (Vorbereitungszeit: 20 Minuten). Bei der Prüfung sind folgende Personen anwesend: ein/e Vorsitzende/r, Schulleiter/in, Klassenvorstand, zwei Prüfer/innen (oder ein/e Prüfer/in und ein/e Beisitzende/r).
Aufgabenstellung: die Prüfung besteht aus einem Monolog (z. B. Kurzpräsentation, Erklärung einer Grafik) und einem Dialog mit dem/r Prüfer/in (z. B. Job Interview, Kunden- bzw. Verkaufsgespräch, Gesprächssituationen in Bezug auf Reisen).
Prüfungsinhalte: „Betriebswirtschaft, Wirtschaftliches Rechnen, Rechnungswesen“ und „Betriebswirtschaftliche Übungen, Projektmanagement“. Nicht geprüft werden die Teile Übungsfirma und Projektarbeit.